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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der GZ Invest

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1. Definitionen:


Die GZ Invest - "Geld Zielgenau Investieren" LLC und in deren Namen oder im Auftrag handelnde Personen, nachfolgend kurz GZ Invest genannt, ist ein Honoraranlagevermittler ohne Umsatzsteuerpflicht, ein Finanzlagenvermittler nach § 34 f Gew der folgenden Absätze:
§ 34f , 1:
Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
§ 34f , 2:
Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
§ 34f , 3:
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
und ein Versicherungsmakler nach
§ 34 d Absatz 1 GewO.
Die GZ Invest wird von Ihren Kunden mit deren Interessenwahrung beauftragt und hat die Interessen Ihrer Kunden zu wahren.
Sie hat des Weiteren für sämtliche Ihrer Handlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach dem jeweiligen Recht des Firmensitzes der GZ Invest einzustehen.
Darüber hinaus findet das europäische Recht Anwendung.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der GZ Invest und Ihren Kunden und Geschäftspartnern.

1. Betreiber von www.dein-honorarberater.com:

Die GZ Invest - "Geld Zielgenau Investieren" LLC und in deren Namen oder im Auftrag handelnde Personen, nachfolgend kurz GZ Invest genannt, ist darüber hinaus der Betreiber der Domain www.dein-honrarberater.com.
Die AGB der Domain www.gzinvest.de finden uneingeschränkt auf für auf Domain www.dein-honorarberater.com Anwendung.

2. Pflichten der GZ Invest:


2.1. Die GZ Invest erstellt auf Basis der ihr vom Kunden erteilten Informationen und den ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Vermögensplanung inklusive der darauf passenden konkreten Angebote. Maßgeblich dabei sind finanzmathematische Gutachten, welche die Ist- und -Sollfinanzsituation des Kunden transparent und nachvollziehbar aufzeigt.

2.2. Die GZ Invest hat dem Kunden die nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Produktlösung zu vermitteln, wobei diese hinsichtlich der Interessenwahrung durch die GZ Invest örtlich auf Fondsinitiatoren mit einem Firmensitz in Deutschland beschränkt wird. Eine Ausnahme dieser Regelung betrifft Geschäftspartner mit einem liechtensteinischen Versicherungsmantel: Hier gilt für den Kunden grundsätzlich die Anwendung des liechtensteinischen Rechts.

2.3. Die GZ Invest ist verpflichtet, nach Abschluss eines von ihr vermittelten Vertrages, diesen zu prüfen und dem Kunden direkt oder über das beteiligte Unternehmen auszuhändigen.

2.4. Ohne gesonderten Auftrag ist die GZ Invest nicht verpflichtet den Kunden bei der Abwicklung der Verträge während der Laufzeit z.B. Beratung, Gesellschafterversammlungen, steuerrechtliche Hilfestellungen, Fristwahrungen etc. zu unterstützen, oder eine laufende Prüfung der bestehenden Verträge sowie gegebenenfalls die Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung vorzunehmen.

2.5. Die GZ Invest ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr bei seiner Beratung bekannt wurden, gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen zu wahren.
Der Kunde stimmt der automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.

3. Pflichten des Kunden:

3.1. Informationspflicht:
Der Kunde muss für die Tätigung einer beratungspflichtigen Geldanlage folgende Informationen bekannt geben: Anlagebetrag, Anlagedauer, Anlagetyp. Der Anlagetyp wird an Hand einer Risikostrategieanalyse des Kunden der GZ Invest bestimmt. Darüber hinaus muß der Kunde der GZ Invest seinen persönlichen Spitzensteuersatz (in %), Liquiditätsangaben, maßgeblich zur Fungibiliät seiner gewünschten Geldanlage, seine persönliche Vermögenssituation sowie seinen Personalausweis oder Reisepass bekannt geben.

Eine Haftung der GZ Invest für Schäden in Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wird ausgeschlossen.

3.2 Auskunftspflicht:
Alle gegebenenfalls weiteren für eine Geldanlage notwendigen und relevanten Daten, Informationen und Unterlagen müssen wahrheitsgemäß, unverzüglich und vollständig bekannt geben bzw. heraus gegeben werden und dürfen durch die GZ Invest niemals an Dritte weiter gegeben werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes finden hier in vollem Umfang Anwendung. Ebenso hat der Kunde jegliche für die Verträge relevanten Veränderungen der GZ Invest unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben, wie z.B. Änderung der Adresse, des Tätigkeitsbereiches, Auslandstätigkeit, Gefahrerhöhung etc. Eine Haftung der GZ Invest für Schäden in Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden bzw. Interessenten wird ausgeschlossen.

3.3 Vertragspfllicht:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von der GZ Invest unterschriebener Vertrag noch keine Vertragsannahme bewirkt und die Annahme erst durch das Unternehmen erfolgt.
Der Kunde nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass er vom Datum seiner Unterschrift unter einem Vertrag vier Wochen Zeit hat, seinen Vertrag zu widerrufen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch die Vermittlung der GZ Invest übermittelten Dokumente auf Unstimmigkeiten und etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen und der GZ Invest unverzüglich im Wege der Schriftform (E-Mail, Fax, Post) mitzuteilen.

3.4 Terminpflicht und Umgang mit Terminabsagen:

Sagt der Kunde oder auch der Auftraggeber vereinbarte Gesprächstermine drei Werktage vorher oder kurzfristiger ab, so hat die GZ Invest und deren Honorarberater Anspruch auf 100% des Honorars für die ausgefallene und vorher veranschlagte Zeit des Termins. Wenn die Absage des Termins mindestens 4 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, so entstehen keine Honorarausfallkosten.
Zusammen mit der Terminzusage des Kunden kommt ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB zu Stande.
Das Ausfallhonorar richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung der GZ Invest:
HONORARVEREINBARUNG: HIER KLICKEN

4. Umgang mit Beratungshonoraren:

Der GZ Invest steht ein nach zeitlichem Aufwand bemessenes Beratungshonorar für eine persönliche Beratung oder für eine Telefonberatung zu. Das Honorar wird separat in einer "Honorarvereinbarung" vereinbart, welche Bestandteil dieser AGB ist:
HONORARVEREINBARUNG: HIER KLICKEN
Diese Honorarvereinbarung kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:

4.1. Nichtinanspruchnahme von Angeboten innerhalb von vier Wochen nach dem Beratungstermin
Der Kunde möchte innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung individueller Beratungsvorschläge im Rahmen einer persönlichen Beratung oder telefonischen Beratung keinen provisionspflichtigen Vertrag (generell üblich bei der Vermittlung von Kapitalanlagen, aktiv gemanagten Fonds oder Versicherungsverträgen) über die GZ Invest tätigen. Die Höhe des sich nach dem Zeitaufwand bemessenen Beratungshonorars ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, die auf der Homepage der GZ Invest unter dem Menüpunkt "Unterlagen" zur Verfügung gestellt wird.

4.2 Honorarberatung:
Der Kunde wünscht eine von vorn herein objektive und durch keinerlei Interessen Dritter geprägte Beratung, welche demnach nicht auf ein provisionspflichtiges Geschäft abzielt. Die Höhe des sich nach dem Zeitaufwand bemessenen Beratungshonorars ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, die auf der Homepage der GZ Invest unter dem Menüpunkt "Unterlagen" zur Verfügung gestellt wird:
HONORARVEREINBARUNG: HIER KLICKEN

5. Provisionspflichtige Vermittlungsgeschäfte, falls keine Honorarberatung gewünscht wird:

Der Vermittler, die GZ Invest bzw. deren Rechtsvertreter, beschränken Ihre Tätigkeit auf den Vertrieb der Vermögensanlage. Der Kunde verzichtet in diesem Fall ausdrücklich auf eine Beratung. Der Vermittler beteiligt sich nicht am Prozess der Auswahl und Bewertung der Vermögensanlage. Hinsichtlich der vom Kunden gewählten Kapitalanlage wirkt der Vermittler auf einen Vertragsabschluss zwischen Kunden und Produktanbieter hin. Dem Kunden ist bekannt, dass der Vermittler lediglich als Vertreter für den Produktlieferanten der Vermögensanlage auftritt.
Eine Auswahl und Prüfungspflicht des Vermittlers besteht nicht. Der Vermittler unterstützt den Kunden bei der Abwicklung der gewählten Vermögensanlage.
Dem Kunden ist bekannt, dass der Vermittler nicht für den Produktlieferanten haftet. Insbesondere übernimmt der Vermittler keine Haftung der vom Produktlieferanten zur Verfü?gung gestellten Prospekte, insbesondere wenn diese unrichtig oder unvollständig sein sollten. Der Vermittler macht sich die vom Produktlieferanten zu Vertriebszwecken überlassenen Prospekte und deren Inhalt in keiner Weise zu Eigen; Risikohinweise und die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Investitionen in Prospekten des Produktlieferanten stellen Äußerungen des Produktlieferanten dar. Die Haftung des Vermittlers wegen mit einfacher Fahrlässigkeit begangener Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.
Der Vermittler haftet nicht für Pflichtverletzungen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers. Die Haftung des Vermittlers wegen mit grober Fahrlässigkeit begangener Pflichtverletzungen wird auf die Höchstsumme von 100 Euro beschränkt.
Sämtliche Ansprüche der Parteien verjähren mit Schluss des zweiten auf den Vollzug der Anlage folgenden Jahres.

6. Haftung:

Die GZ Invest haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der GZ Invest, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GZ Invest beruhen. Die Haftung des Vermittlers wegen mit grober Fahrlässigkeit begangener Pflichtverletzungen wird auf die Höchstsumme von 100 Euro beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der GZ Invest ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der vorgenannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der GZ Invest ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche in diesem Sinne sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6.1 Haftung für Daten von Dritten auf der Webseite der GZ Invest:
Die von der GZ Invest zur Verfügung gestellten Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Daten und Medien übernimmt GZ Invest keine Gewähr.

7. Gerichtsstand:

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner der GZ Invest Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz der GZ Invest.

8. Geltendes Recht:

Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht des Firmensitzes der GZ Invest. Abweichende Regelungen bedürfen explizit der Schriftform im Rahmen der Verträge mit der GZ Invest.

9. Ausschluss:

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, wenn die GZ Invest diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

10. Fortgeltung:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften Landes mit Firmensitz der GZ Invest. Diese gelten als anerkannt durch Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Übergabe in Schriftform.

11. Übergabe und rechtsverbindliche Anerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB, gelten als anerkannt durch Veröffentlichung im Internet, Bekanntgabe oder Übergabe in Schriftform. Für die Übergabe der AGB, an Kunden oder Geschäftspartner ist die Veröffentlichung im Internet unter dem nachfolgenden öffentlichen Link ausreichend:
www.dein-honorarberater.com/agb: HIER KLICKEN

12. Datenschutz:

Siehe Datenschutzerklärung:
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